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29. Juni 2012 10:05 Alter: 12 Jahr(e)

452 Kg der Kaudroge Kath vom Zoll sichergestellt

 

Am 26. Juni 2012 hielten Zollbeamte des Hauptzollamtes Hamburg-Hafen einen auf der Autobahn 1 in Richtung Norden fahrenden Kleintransporter an. Bei der Kontrolle des Kleintransporters kam den Zollbeamten sogleich der typische Eigengeruch der Kathpflanze entgegen. Die 38 Jutesäcke, in denen die 452 Kg Khat verpackt waren, sah man sofort.

Der 19-jährige deutsche Fahrer gab an, in Flensburg Umzugsgut laden zu wollen, dabei wirkte er allerdings sehr nervös. Das Khat wurde sichergestellt und gegen den einschlägig bekannten Fahrzeugführer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hamburg übernommen.

Anmerkung
Bei dem Betäubungsmittel Kath handelt es sich um eine Pflanze mit berauschender Wirkung, die aus Afrika stammt und gekaut wird. Das in den Pflanzenteilen enthaltene Cathinon unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Die Einfuhr, der Besitz und Handel von Kath ist in Deutschland verboten. Der Wirkstoff in den Pflanzenteilen ist im Verhältnis zu anderen Drogen sehr gering, sodass mehrere Kilo Kath benötigt werden, um annähernd die gleiche Wirkung zu erzielen. Kath kann psychisch abhängig machen und massive gesundheitliche Schäden hervorrufen.

Copyright Text und Fotos: Zoll hamburg

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