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08. November 2012 11:35 Alter: 11 Jahr(e)

Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr nimmt zu - Antwort auf die kleine Senatsanfrage durch den Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Gladiator

 

Hemmschwelle nimmt ab / Übergriffe nehmen zu - Auf Anfrage bieten wir hierzu umfangreiches Foto und Video Archivmaterial an


Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 30.10.2012

und Antwort des Senats

- Drucksache 20/5701 -


Betr.:    Gewalt gegen Rettungsdienste in Hamburg

Am vergangenen Wochenende ist es zum wiederholten Male zu insgesamt zwei Übergriffen auf Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr gekommen.

Die Gewalt gegen Rettungskräfte nimmt augenscheinlich zu und wird damit immer mehr zu einer unerträglichen und zu ächtenden Erscheinung.

Im Jahr 2010 kam es zu insgesamt 34 Fällen von körperlicher Gewalt gegen Feuerwehrmitarbeiter sowie zu fünf Übergriffen mit Gegenständen und in zwei Fällen sogar zu Waffengewalt.

Die Rettungskräfte der Hamburger Feuerwehr wie auch die der anderen Rettungsdienste/Hilfsorganisationen schützen und retten bisweilen unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens die Hamburger Bevölkerung. Deshalb verdienen die Rettungskräfte die breite Unterstützung und Wertschätzung der Politik und der Freien und Hansestadt Hamburg insgesamt. Der Senat steht in der Verantwortung, alles dafür zu tun, seine Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.

Dies vorangestellt frage ich den Senat:

Aggression und Gewalt gegen Einsatzkräfte ist ein Thema von hoher Sensibilität und für die Betroffenen häufig ein belastendes Ereignis. Die zuständige Fachbehörde hat daher das Ziel, das physische und psychische Verletzungsrisiko der eingesetzten Rettungskräfte während ihres Einsatzes für die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger mittels Ausbildung und Ausstattung zu minimieren.

Über Auswertungen, Vorgehensweisen oder Maßnahmen anderer Rettungsdienste oder Hilfsorganisationen hat die zuständige Behörde keine Erkenntnisse. Die Antworten beziehen sich daher ausschließlich auf die Feuerwehr Hamburg.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:


1.    Wie viele An- bzw. Übergriffe auf Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr und anderer Rettungsdienste gab es in den Jahren 2000 bis 2010 insgesamt in Hamburg?

An- bzw. Übergriffe gegen Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg werden erst seit dem          1. Juli 2006 regelmäßig von den Behörden und Ämtern der FHH in einem einheitlichen Verfahren erfasst. Vor diesem Zeitpunkt ist eine vergleichbare Datenerfassung nicht erfolgt.

01.07.2006 - 31.12.2006    6    An- bzw. Übergriffe
01.01.2007 - 31.12.2007    9    An- bzw. Übergriffe
01.01.2008 - 31.12.2008:    5    An- bzw. Übergriffe
01.01.2009 - 31.12.2009:    16    An- bzw. Übergriffe
01.01.2010 - 31.12.2010:

    39

    An- bzw. Übergriffe


2.    Wie viele An- bzw. Übergriffe auf Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr und anderer Rettungsdienste gab es in den Jahren 2011 und 2012 (bis Oktober)?

01.01.2011 - 31.12.2011:    45    An- bzw. Übergriffe
01.01.2012 - 29.10.2012:    32    An- bzw. Übergriffe


a.    Wo und wann (Datum und Uhrzeit) fanden die Übergriffe statt?
b.    Wie fanden die An- bzw. Übergriffe jeweils statt?
c.    In welchen Fällen spielten Alkohol oder Drogen eine Rolle? Welche weiteren Motive konnten ermittelt werden?
d.    Wie viele Mitarbeiter wurden dabei verletzt und welche Verletzungen erlitten sie jeweils? Wie viele von ihnen konnten ihren Dienst nicht fortführen und mussten ambulant und stationär behandelt werden? Bitte die Antworten zum Fragenkomplex 2 den jeweiligen Fällen zuordnen und nach Feuerwehr bzw. Rettungsdiensten differenzieren.

Siehe Anlage.


3.    Welche konkreten Konzepte und/oder Maßnahmen gibt es zum Schutz vor Übergriffen für Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr und den anderen Rettungsdiensten? Gibt es neben den in der Dienstanweisung DA 04-7 für die Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr zusammengestellten Hinweisen hinaus ergänzende bzw. weiterführende Maßnahmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Die zuständige Fachbehörde hat Einsatz- und Verhaltensgrundsätze entwickelt, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf vorzubereiten, auf Gewalt und Aggression angemessen zu reagieren und dadurch das Risiko von Verletzungen durch Übergriffe und Gewalt während des Einsatzes zu minimieren. Die im Falle von drohenden Übergriffen zu ergreifenden Maßnahmen sind detailliert in einer Dienstanweisung (DA 02-2) festgelegt. Besondere Schwerpunkte bilden dabei:

•    die Hinweise zu deeskalierendem Verhalten (auch in bedrohlichen Situationen) mit Betonung der defensiven Haltung der Feuerwehr.
•    die Festlegung von Maßnahmen bei Gefahr für Einsatzkräfte durch Angriffe aggressiver Personengruppen
•    die intensive Abstimmung zwischen Feuerwehr und Polizei
•    der Einsatz in einer Gefahrenzone
•    im Zweifelsfall Rückzug und Sichern der Lage durch die Polizei.

Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und zu 5.


4.    Gibt es Angebote z. B. zur Gewaltprävention, Deeskalation oder zur Selbstverteidigung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Die Feuerwehrakademie Hamburg bietet im Rahmen des Lehrgangskataloges für die Feuer- und Rettungswachen sowie im Seminarprogramm das Modul: 'Gewalt am Notfallort' an.

In diesem Modul wird ausschließlich das deeskalierende Verhalten an der Einsatzstelle, nicht jedoch die körperliche Selbstverteidigung vermittelt.

Die Lehrgänge für die Rettungsassistenten vermitteln im Rahmen der Sportausbildung zwei Stunden Selbstverteidigung.

Im Fortbildungslehrgang für Angestellte im Rettungsdienst sind 4 Std. Selbstverteidigung vorgesehen.
Darüber hinaus wird ein Lehrgang 'Selbstverteidigung im Feuerwehreinsatz' angeboten. Dieser Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten.


5.    Wie will der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde zukünftig mit der zunehmenden Gewalt gegen Rettungskräfte umgehen bzw. dieser effektiv entgegenwirken, um die Mitarbeiter effizient zu schützen?

Die zuständige Fachbehörde stimmt sich gegenwärtig im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF) mit den anderen Berufs-feuerwehren über ein einheitliches Konzept zur Prävention und den Umgang mit Aggression und Gewalt gegen Einsatzkräfte ab. Ziel ist es, Lösungstaktiken zu entwickeln, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu befähigen, angemessen auf mögliches Aggressions- und Gewaltverhalten im Einsatz zu reagieren, sodass die physischen und psychischen Verletzungsrisiken minimiert werden.

Nach Abschluss der Beratung und Beschlussfassung sollen auf dieser Basis bundesweit Maßnahmen zum besseren Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Gewalttaten im Rettungsdienst ergriffen werden.


6.    Gibt es Überlegungen, auch die Fälle von An- bzw. Übergriffen zu erfassen (z. B. im Rettungsdienstprotokoll), die nicht angezeigt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Diese Fälle werden bereits erfasst und sind in der als Antwort zu 2. a) bis 2. d) beigefügten Tabelle enthalten.


7.    Welche Hilfsangebote gibt es sowohl für Mitarbeiter der Feuerwehr als auch für Angestellte der einzelnen Rettungsdienste, wenn diese Opfer von Übergriffen werden? Wenn keine, warum nicht?

Den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehr werden Nachsorgegespräche mit dem Personal des Kriseninterventionsteams oder auch der Notfallseelsorge angeboten.

 

Foto und Videomaterial auf Anfrage hierzu kurzfristig lieferbar

Bilder:

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