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03. Mai 2018 19:55 Alter: 6 Jahr(e)

Hamburg

Brandanschlag auf das Iranische Konsulat - Prozessauftakt gegen die Täter

 

Brandanschlag verursachte nur geringe Schäden - Prozessbeginn am Freitag morgen - Archivbilder vom Tag der Tat

Presseinformation der Staatsanwaltschaft HH / OTS:

Freitag, den 04.05.2018, 09.15 Uhr * AG HH-St. Georg, Abt. 946 * 1.01, Lübeckertordamm 4 * K. (43); A. (27); G. (29) * Verstoß gegen das WaffG, versuchte schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung * 7103 Js 3/17 (946 Ls 74/18)

Die Angeklagten K., A. und G. sollen als Mitglieder der iranischen Oppositionsgruppe R. einen Brandanschlag auf das Generalkonsulat der islamischen Republik Iran in der Bebelalle geplant und am 10.11.2017 durchgeführt haben. G. soll zu diesem Zweck mindestens zwei Molotow-Cocktails hergestellt und den Angeklagten A. und K. übergeben haben, nachdem er sie in die Örtlichkeiten eingewiesen hatte. Gegen 04.30 Uhr begaben sich A. und K. in die Bebelallee, entzündeten mit einem Feuerzeug die mitgeführten Molotow-Cocktails und warfen sie in den Eingangsbereich des Torhauses des Generalkonsulats. Beide Molotow-Cocktails entflammten und es entstand ein ca. zwei Meter hoher Feuerball. Das Torhaus wurde jedoch nicht in Brand gesetzt, weil das Feuer umgehend von herbeieilenden Polizeibeamten gelöscht werden konnte. Am Gebäude entstanden lediglich Rußanhaftungen. Der Angeklagte G. soll zudem am 11.11.2017 gegen 04.00 Uhr in seiner Wohnunterkunft in der Kollaustraße die Innentür seines Zimmers mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Anschließend soll er einen in seinem Zimmer hergestellten Molotow-Cocktail brennend aus dem Fenster geworfen und seine Matratze in das hierbei entstandene Feuer gelegt haben.

Archivbilder / Fotangebot

Bilder:

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