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27. Februar 2016 16:50 Alter: 8 Jahr(e)

HH-Ohlsdorf

Gebrauchte alte Grabplatte als neue Grabplatte verkauft

 

Aus Alt mach Neu durch überschleifen - Witwe entsetzt und sehr traurig über so ein Verhalten

Vor 2 Jahren verstarb Herr E. aus Hamburg. Seine Witwe gab nach der Beerdigung einem Steinmetz den Auftrag einen alten an der Stelle des Grabes stehende ca. 70 jähre alten Grabplatte entfernter Verwandter zu entfernen / entsorgen und eine dort auf dem Sockel eine neue Grabplatte für ihren verstorbenen Mann aufzustellen. Ein auch laut Friedhofsverwaltung übliches Verfahren.

Der Steinmetz tat aber etwas anderes. Er nahm die alte Grabplatte, ließ diese abschleifen und gravierte den Namen des vor 2 Jahren verstorbenen Mannes ein.

Dabei unterlief ihm aber vermutlich ein Fehler. Er ließ die alte Platte möglicherweise nicht "tief genug" abschleifen und überdeckte / überzog vermutlich / möglicherweise die noch leicht erkennbare alte Schrift mit einer Farbe, Lack oder Tinktur so das diese nicht mehr erkennbar ist.

Der trauernden Witwe sendete er aber eine Rechnung über eine "neue Grabplatte". Dieses zahlte diese nichtsahnend des Betruges den geforderten Rechnungsbetrag umgehend.

Aufgrund von vermutlichen Witterungseinflüssen kam nun nach 2 Jahren die alte Schrift wieder durch und der "Schwindel" wurde bekannt.

Daraufhin holten angehörige Familienmitglieder Erkundigungen bei der Steinmetzinnung von Hamburg und der Friedhofverwaltung ein wie sie sich jetzt zu verhalten haben.

Der Innungsmeister der Steinmetzer schaute sich die Platte an und erkannte ebenfalls sofort das hier "alt für neu" verkauft wurde.

Daraufhin entschloss sich die Familie den Steinmetz der dieses zu verantworten hatte zu kontaktieren. Er gab nach kurzer Zeit und einer eigenen Begutachtung der Platte sein Handeln zu. Um weiteren Schaden von seinem Unternehmen abzuwenden schleifte er die Platte jetzt nochmals ab und erneuerte die Gravur des Verstorbenen. Dieses alles mit dem Einverständnis der Witwe, da diese nicht noch die Kraft für einen zivilrechtlichen Rechtstreit und eine Strafanzeige hatte.

Trotz alle dem bleibt doch ein fader Nachgeschmack trauernden Menschen etwas altes als neu zu verkaufen und dieses auch auf der Rechnung so zu deklarieren. So ein Verhalten schadet einem ganzen Berufsstand.

Die Friedhofsverwaltung hatte von solchen Fällen schon öfters gehört konnte diese aber bisher nie klar belegen oder hatte eindeutige Beweise dafür. Der Innungsmeister der Steinmetze fand solch ein Verhalten eines Innungsmitgliedes auch sehr befremdlich und wollte das auch nochmal in einem Gespräch klären das so etwas nie wieder vorkommen darf.

Fotoangebot - Motivbeschreibung

Die Bilder zeigen die Grabplatte wo auch die alte Schrift erkennbar ist und die nochmals erneuerte Platte nach der erneuten Behandlung durch den Steinmetz.

Die Bilder 1 bis 5 zeigen die Grabplatte mit der alten Schrift unter der neuen Schrift.

Die Bilder 6, 7 und 8 zeigen die Rechnung

Die Bilder 9, 10, 11 und 12 zeigen die Grabplatte nach der erneuten Bearbeitung nachdem der Fall aufgedeckt wurde.

Das Bild 13 zeigt den Steinmetzbetrieb der dieses zu verantworten hat

Alle Namen wurden aus Datenschutzgründen gepixelt - auf Wunsch können den Redaktionen auch ungepixelte Bilder zur Verfügung gestellt werden.

Bilder:

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