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28. März 2012 18:50 Alter: 12 Jahr(e)

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Fotografierverbot von Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos ist rechtwidrig

 

Sieg für die Pressefreiheit

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot rechtswidrig war, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren.

Hier der Link:

Bilder:

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