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30. Januar 2012 12:20 Alter: 12 Jahr(e)

Zoll beschlagnahmt Laser Haar Epiliergeräte

 

Laser sind zu stark und könnten sogar für Gravuren benutzt werden - Gefahr der Erblindung besteht

50 Postsendungen mit nicht verkehrsfähigen Laser - Epiliergeräten haben Zollbeamte des Hamburger Zollamtes Hafencity in den letzten zwei Wochen durch Kontrollen aus dem Verkehr gezogen. Die zuständige Hamburger Marktüberwachungsbehörde stufte die Geräte als gefährlich ein. Die Leistung der Haarentferner war 500-mal so stark wie erlaubt. „Mit den Geräten könnte ich meinen Kugelschreiber gravieren und dieser ist widerstandsfähiger als die menschliche Haut“, so Zolloberinspektorin Rebekka Meyer. Bei der Haarentfernung im Bereich der Augen kann der Einsatz der Geräte zur Erblindung führen.
Die Geräte werden anschließend vernichtet.

Anmerkung:
Produkte aus Drittländern müssen sicher sein. Dies bedeutet, dass sie die Gesundheit des Menschen nicht gefährden dürfen. Hierzu hat sowohl die Europäische Union als auch der nationale Gesetzgeber in den verschiedensten Bereichen rechtliche Anforderungen geschaffen, die die jeweilige Ware zu erfüllen hat. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr mit.

Foto und Text: Quelle Zoll

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