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20. Juni 2019 21:55 Alter: 5 Jahr(e)

Hamburg

Großkontrolle des Zolls in zahlreichen Hamburger Shisha Bars

Rubrik: beschränkter Zugriff

 

300 Beamte und 10 Diensthunde im Einsatz

Am Donnerstag abend kontrollierten ca 300 Beamte zahlreiche Shisha Bars im gesammten Hamburger Stadtgebiet. Dabei waren neben dem Zoll auch die Landespolizei, die Feuerwehr, die Steuerbehörde und das Gewerbeamt um zu überprüfen ob alle gesetzlichen Verordungen eingehalten werden. Die Ergebnisse der Razzia sollen am Freitag morgen bekannt gegeben werden.

Presseinformation des Zolls / OTS:

In der Nacht zum 21.06.2019 hat der Zoll in Hamburg 80 Shisha-Bars kontrolliert. Dabei wurden über 700 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt, acht illegale Glücksspielautomaten außer Betrieb gesetzt und diverse kleinere Funde von Betäubungsmitteln sicher-gestellt. Die Zollbeamten leiteten 55 Strafverfahren gegen die Barinhaber ein. Damit wurden in 70% aller kontrollierten Bars Zuwiderhandlungen festgestellt.
 
In 20 Objekten mussten die Kontrollen unterbrochen werden, da der Kohlenmonoxidgehalt in den Bars zu hoch und damit die Gesundheit von Gästen und Kontrollbeamten gefährdet war. Nachdem die Bezirksämter die Objekte nach einer gründlichen Lüftung wieder freigegeben haben, wurden die Kontrollen fortgesetzt. Eine Bar wurde jedoch längerfristig wegen dramatisch überhöhter CO-Werte geschlossen.
 
Über 400 Beamte von Zoll, Polizei, Gewerbeamt und Finanzbehörde waren an der Kontrolle beteiligt. Zehn Zollhunde waren als Schutz- und Spürhunde zusätzlich im Einsatz.
 
Ziel der Großkontrolle war eine Überprüfung, ob alle steuerlichen Pflichten von den Barbetreibern eingehalten werden. So dürfen diese zum Beispiel nur versteuerten Wasserpfeifentabak verkaufen. Zu erkennen ist die Versteuerung an einem ordnungsgemäß angebrachten Steuersiegel.
 
"Wasserpfeifentabak gehört wie Zigaretten oder Alkohol zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren, so dass beim Verkauf in Shisha-Bars viele Gesetze einzuhalten sind", so die Pressesprecherin Kristina Severon. "Die hohe Anzahl der festgestellten Verstöße zeigt, dass die einschlägigen Regelungen von den Betreibern der Bars größtenteils nicht eingehalten werden. Deshalb hatte unsere Kontrolle auch das Ziel, die Inhaber und ihre Gäste aufzuklären."
 
Die Kontrolle erfolgte in guter Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Steuerbehörde und Gewerbeamt. Neben den steuerrechtlichen Aspekten wurden damit auch die Regelungen des Jugend- und Nichtraucherschutzgesetzes, sowie der Einhaltung der CO-Werte in den Shisha-Bars kontrolliert.
 
Zusätzliche Informationen:
 
   -    Shisha-Bars dürfen nur versteuerten und verzollten Tabak  
verkaufen. Der Steuersatz für Wasserpfeifentabak beträgt mindestens  
22 Euro pro kg. Der genaue Steuersatz hängt vom Einzelfall ab. Die  
Ergebnisse aus vorherigen Kontrollen zeigen jedoch, dass viele  
Shisha-Betreiber mit unversteuertem Tabak handeln.  
 
   -    Die ordnungsgemäße Versteuerung des Tabaks kann nur anhand des  
Steuerzeichens an der Umverpackung erkannt werden. Fehlt das Siegel,  
ist es gebrochen oder nicht an der korrekten Stelle angebracht, muss  
von einer Nichtversteuerung ausgegangen werden. Zuwiderhandlungen  
können eine Steuerhinterziehung darstellen.  
 
   -    Die Abgabe des Tabaks darf nur in Kleinverkaufspackungen  
erfolgen. Das bedeutet, der Endverbraucher (also der Raucher), muss  
selbst die Packung öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine  
Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (z.B. aus einer 500
Gramm-Dose) ist rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeiten  
geahndet werden.  
 
   -    Das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak z.B. durch Hinzufügen  
von Glycerin oder Molasse ist nur mit einer Genehmigung des  
Hauptzollamtes erlaubt.  Zuwiderhandlungen können als  
Steuerhinterziehung geahndet werden.  
 
   -    Wasserpfeifentabak muss zum selben Preis weiterverkauft werden,  
wie auf dem Steuerzeichen angegeben. Wenn der Tabak zu einem höheren  
Preis verkauft wird, entsteht die Tabaksteuer adäquat zur Erhöhung  
und muss an den Zoll nachgezahlt werden. Wird dies nicht eingehalten,
stellt dies unter Umständen eine Steuerhinterziehung dar.  
 
   -    Rauchen ist ungesund und deshalb müssen auch in Shisha-Bars das  
Jungend- und Nichtraucherschutzgesetz eingehalten werden. Hinzu kommt
noch die  Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftung, denn das Gas, das beim  
Verbrennen der Kohle entsteht, kann im schlimmsten Fall tödlich sein.
Um auch diesem Problem entgegenwirken, arbeitet der Zoll bei dieser  
Kontrolle verstärkt mit der Polizei, Feuerwehr und Gewerbeamt  
zusammen.

Bilder:

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